Informationen zur logopädischen Therapie

Verordnung

Für die logopädische Therapie benötigen Sie bzw. Ihr Kind eine Heilmittelverordnung von Ärzt*innen, die nicht älter als 28 Tage sein darf. Es können Kinderärzt*innen, Hausärzt*innen, HNO-Ärzt*innen, Phoniater*innen, Neurolog*innen, Zahnärzt*innen oder Kieferorthopäd*innen eine Verordnung für Logopädie ausstellen.

 

Es ist wichtig, dass Sie im Vorfeld mit Ihren Ärzt*innen abklären, ob Sie eine Heilmittelverordnung für Logopädie erhalten.

Therapieraum Jennifer Hain

Therapie

Eine Therapieeinheit dauert in der Regel 45 Minuten. Auch Verordnungen von 30 oder 60 Minuten durch Ärzt*innen sind möglich. Die Therapie findet meist 1-2 Mal pro Woche statt.
In der ersten Stunde erfolgt das Anamnesegespräch. Hierbei möchten wir Sie bzw. Ihr Kind kennenlernen und Informationen erhalten, warum eine logopädische Therapie nötig ist. Im Anschluss an das Gespräch wird eine gezielte Diagnostik durchgeführt.


Hausbesuche

Wenn es aus medizinischer Sicht erforderlich ist, verordnen Ihnen Ärzt*innen einen Hausbesuch. In diesem Fall führen wir die Therapie bei Ihnen zu Hause durch. Wir nehmen Hausbesuche in Münchberg, aber auch in Weißdorf, Sparneck, Zell, Stammbach, Marktleugast, Helmbrechts oder Konradsreuth an. Auch in der weiteren Umgebung im Landkreis Hof sind Hausbesuche möglich.


Zuzahlung

Gesetzlich versicherte Patient*innen über 18 Jahren sind verpflichtet eine Zuzahlung zu entrichten. Diese beträgt 10 Euro  + 10% des Rezeptwertes. Für Kinder oder Patient*innen mit Zuzahlungsbefreiung durch die Krankenkasse entfällt die Zuzahlung.