Für die logopädische Therapie benötigen Sie bzw. Ihr Kind eine Heilmittelverordnung vom Arzt, die nicht älter als 14 Tage sein darf. Es können Kinderärzte, Hausärzte, HNO-Ärzte, Phoniater, Neurologen, Zahnärzte oder Kieferorthopäden eine Verordnung für Logopädie ausstellen.
Eine Therapieeinheit dauert in der Regel 45 Minuten. Auch Verordnungen von 30 oder 60 Minuten durch den Arzt sind möglich. Die Therapie findet meist 1-2 Mal pro Woche statt.
In der ersten Stunde erfolgt das Anamnesegespräch. Hierbei möchte ich Sie bzw. Ihr Kind kennenlernen und Informationen erhalten, warum eine logopädische Therapie nötig ist. Im Anschluss an das
Gespräch wird eine gezielte Diagnostik durchgeführt.
Wenn es aus medizinischer Sicht erforderlich ist, verordnet Ihnen Ihr Arzt einen Hausbesuch. In diesem Fall führe ich die Therapie bei Ihnen zu Hause durch.
Gesetzlich versicherte Patienten über 18 Jahren sind verpflichtet eine Zuzahlung zu entrichten. Diese beträgt 10 Euro + 10% des Rezeptwertes. Für Kinder oder Patienten mit Zuzahlungsbefreiung durch die Krankenkasse entfällt die Zuzahlung.
Praxis für Logopädie Jennifer Hain | Austraße 5 | 95213 Münchberg
Tel.: 09251 / 60 91 268
Fax: 09251 / 60 91 269
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